Nach der letzten Leitzinserhöhung, die im Juli von der Europäischen Zentralbank vorgenommen wurde, ist inzwischen auch bei den Festgeldzinsen ein Aufwärtstrend zu erkennen. Es haben mittlerweile bereits einige Banken ihre Zinskonditionen zumindest in einigen Laufzeitbereichen verbessert.
Der Vergleich der Festgeldanbieter ist im Gegensatz zum Tagesgeldvergleich nach wie vor etwas schwieriger, da der Zinssatz beim Festgeld nicht nur von der Anlagesumme, sondern auch von der Anlagedauer abhängt. Wenn also ein Festgeldanbieter beispielsweise mit einem Spitzenzinssatz von vier Prozent wirbt, während ein anderer Anbieter 3,5 Prozent anbietet, so ist diese Information alleine betrachtet noch nicht aussagekräftig.
Erst dann, wenn man die Zinssätze in ein Verhältnis zur Festlegedauer setzt, kann man die Angebote effektiv miteinander vergleichen. Schaut man sich die aktuellen Zinssätze an, so findet man den Spitzenzinssatz im Festgeldbereich derzeit bei 5,65 Prozent vor. Diesen sehr gut klingenden Zinssatz bietet die BIGBANK an.
Derzeitige Spitzenkonditionen im Festgeldbereich
Diesen Zinssatz von 5,65 Prozent kann man sich als Anleger bereits mit einer Mindesteinlage von nur 10.000 Euro sichern – wenn man sein Kapital für zehn Jahre entbehren kann. Denn so lange beträgt die Festlegedauer, die für den Spitzenzinssatz zu erfüllen ist. Zudem werden die Zinsen in einer Summe erst bei Fälligkeit der Anlage gezahlt, was sicherlich bei vielen Anlegern zu „Problemen“ mit der Abgeltungssteuer führen könnte (nicht ausreichender Freistellungsauftrag). Ebenfalls ein sehr gutes Zinsangebot im Festgeldbereich kann derzeit die Bank of Scotland (BoS) machen.
Für eine Anlagedauer von fünf Jahren kann der Anleger zur Zeit einen Zinssatz von 4,25 Prozent erhalten. Diesen Zinssatz gibt es schon ab dem ersten Euro und die Zinszahlung findet jährlich statt. Neben dem Zinssatz sollte der Anleger nach wie vor daran denken, bei größeren Anlagesummen auch einen Blick auf die Einlagensicherung zu werfen, die in solchen Krisenzeiten wie aktuell sicherlich kein ganz unbedeutendes Entscheidungskriterium sein dürfte.