Festgeld Lexikon
Abgeltungssteuer
Bei einer Festgeldanlage erzielt der Anleger einen Zinsertrag. Zinsen fallen in Deutschland unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und sind zu versteuern. Die „zuständige“ Steuer ist die sogenannte Abgeltungssteuer. Die Steuer beträgt pauschal 25 Prozent, wobei der Anleger unter der Voraussetzung eine geringere Steuer zahlen muss, dass der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als 25 Prozent ist. Auf Antrag wird dann dieser Steuersatz verwendet. Die Abgeltungssteuer wird normalerweise direkt von der Stelle aus abgeführt, die den Zinsertrag gutschreibt, also im Normalfall von der Bank. Verhindern kann der Anleger den sofortigen Abzug der Steuer dadurch, dass er seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Dieser kann maximal über 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) lauten.
Anlagesumme
Die Anlagesumme ist der Betrag, den der Anleger auf dem Festgeldkonto als Guthaben hat. Beim Festgeld spielt sowohl eine Mindestanlagesumme als auch eine eventuelle maximale Anlagesumme eine Rolle. Die von vielen Banken geforderte Mindestanlagesumme bewegt sich meistens zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Eine maximale Anlagesumme geben jedoch nur wenige Banken vor. Eine Rolle spielt die Anlagesumme auch im Zusammenhang mit der Verzinsung. Denn im Festgeldbereich ist es meistens so, dass die Banken zur Zahlung eines höheren Zinssatzes bereit sind, wenn auch die Anlagesumme größer ist.
Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist eine wichtige Basis dafür, dass das Festgeld als sehr sichere Geldanlage gilt. Neben dem Tagesgeld, der Sichteinlage und den Spareinlagen fällt nur noch das Festgeld in den Bereich der Einlagensicherung. Diese garantiert, dass das Kontoguthaben des Anlegers auch bei Insolvenz des Kreditinstitutes geschützt ist und zurückgezahlt wird. Es gibt zum einen die gesetzliche Einlagensicherung, die einen maximalen Schutzbetrag von 100.000 Euro umfasst. Darüber hinaus haben viele deutsche Banken auch noch eine privat organisierte Einlagensicherung, die meistens einen deutlich höheren Betrag (je Anleger) absichern kann.
Festgeld
Der Begriff Festgeld wird sehr häufig verwendet, wobei das Festgeld streng genommen nur eine Unterform der Termineinlage ist. Neben dem Festgeld gehören auch die Kündigungsgelder zu den Termineinlagen, die jedoch kaum noch angeboten werden. Das Festgeld ist vor allem durch seine hohe Sicherheit gekennzeichnet. Eine weitere Eigenschaft besteht darin, dass das vom Anleger gewählte Kapital für einen bestimmten Zeitraum fest angelegt werden muss. Während des gewählten Anlagezeitraumes ist dann auch keine Verfügung vom Festgeldkonto zugelassen. Die Laufzeiten bewegen sich je nach Bank zwischen 30 Tagen und bis zu zehn Jahren. Der Zinssatz ist beim Festgeld von diversen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel vom allgemeinen Kapitalmarktzins (EZB-Leitzins), von der Anlagesumme und von der Laufzeit.
Festgeldzinsen
Die Festgeldzinsen werden von den Banken als Belohnung dafür gezahlt, dass der Kunde sein Kapital auf dem Festgeldkonto für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellt. Denn die Bank kann dieses Kapital an andere Kunden verleihen und so einen Ertrag erwirtschaften. Die Gutschrift der Festgeldzinsen erfolgt je nach Vereinbarung meistens einmal am Jahresende oder auch am Ende der jeweils gewählten Laufzeit. Die Höhe der Festgeldzinsen hängt vor allem von den Leitzinsen ab und orientiert sich auch an den Kapitalmarktzinsen. Darüber hinaus nehmen die meisten Banken bei ihren Festgeldzinsen eine Staffelung vor. Und zwar beinhaltet diese Staffelung, dass für längere Laufzeiten und höhere Anlagesummen ein höherer Zinssatz als für kurze Laufzeiten und geringere Anlagebeträge gezahlt wird.
Freistellungsauftrag
Im Zusammenhang mit einer Festgeldanlage kann der Freistellungsauftrag für den Anleger eine wichtige Funktion haben. Die Festgeldzinsen müssen nämlich im Zuge der Abgeltungssteuer zu einem Satz von 25 Prozent versteuert werden. Diese Steuer muss die Bank sofort nach Zinsgutschrift abführen, es sei denn, der Anleger hat seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. In einem solchen Freistellungsauftrag können Zinsen in Höhe von maximal 801 Euro (Ledige) vom Steuerabzug freigestellt werden. Zusammenveranlagten Eheleuten steht ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Banken nur Freistellungsaufträge erteilt werden dürfen, die in der Summe den maximalen Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro nicht überschreiten.
Kündigung
Vom Grundsatz her muss eine Festgeldanlage nicht gekündigt werden. Der Kunde vereinbart nämlich mit der Bank eine bestimmte Laufzeit, und nach Ende dieser Laufzeit wird das Festgeld automatisch fällig, sodass der Anleger über sein Guthaben verfügen kann. Eine zuvor einzuhaltende Kündigungsfrist muss nicht beachtet werden. In der Praxis möchten viele Kunden allerdings, dass sich das Festgeld nach Ende der Laufzeit automatisch verlängert. Falls diese Verlängerung einmal nicht gewünscht ist, muss zwar auch keine Kündigung im klassischen Sinne erfolgen, aber der Kunde muss seine Bank dennoch einige Tage vor Fälligkeit informieren, dass dieses Mal keine Verlängerung erfolgen soll. Eine vorzeitige Kündigung des Festgeldes wird von den Banken in der Regel nicht akzeptiert, und falls doch, werden meistens Vorschusszinsen berechnet.
Laufzeit
Die Laufzeit ist eine ganz zentrale Eigenschaft des Festgeldes und spielt als Kondition eine sehr wichtige Rolle. Welche Laufzeit der Anleger im Zuge der Festgeldanlage nutzen kann, hängt von der jeweiligen Bank ab, die das Festgeldkonto anbietet. Viele Banken offerieren eine recht große Spanne an Laufzeiten, die sich zwischen einem Monat und einigen Jahren bewegt. Eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen fordern allerdings fast alle Banken. Zudem kann ab einer Laufzeit von einem Jahr meistens nur in weiteren Jahresschritten eine längere Laufzeit gewählt werden. Abhängig von der Laufzeit ist in vielen Fällen auch der Zinssatz, den die Bank zahlt. Dabei können sich Anleger an dem Grundsatz orientieren, dass die Festgeldzinsen umso höher sein werden, desto länger die Anlagedauer (Laufzeit) ist.
Mindesteinlage
Bei fast jedem Festgeldangebot muss der Anleger auf eine sogenannte Mindesteinlage achten, denn nur ganz wenige Banken bieten die Nutzung der Festgeldanlage bereits ab einem Euro an. Darin unterscheiden sich übrigens unter anderem auch Festgeld und Tagesgeld. Die Mindesteinlage wird vor allem deshalb von vielen Banken gefordert, da Aufwand und Kosten der Kontoführung sich für die kontoführende Bank erst ab einem bestimmten Anlagebetrag – der dann als Kredit verliehen werden kann und Zinseinnahmen bringt – lohnen kann. In der Praxis kann jede Bank selbst bestimmen, wie hoch die Mindesteinlage sein soll. Meistens geben die Banken Beträge zwischen 2.500 und 5.000 Euro vor, es gibt aber auch „Ausreißer“, die eine Mindesteinlage von 10.000 Euro fordern.
Prolongation
Eine Festgeldanlage muss aufgrund ihrer Struktur nicht gekündigt werden, falls der Anleger über sein Kapital nach Ende der vereinbarten Laufzeit verfügen möchte. Da es jedoch für viele Anleger auf Dauer zu aufwendig ist, die Anlagedauer immer wieder, zum Beispiel um einen Monat, zu verlängern, bieten fast alle Banken eine automatische Verlängerung an, die auch als Prolongation bezeichnet wird. Bei dieser Prolongation verlängert die Bank die Festgeldanlage einfach nach Fälligkeit um den gleichen Zeitraum, wie er zuvor gewählt wurde. Möchte der Kunde diese Verlängerung einmal nicht in Anspruch nehmen, muss er sich rechtzeitig bei der Bank melden. Die Prolongation wird nicht unbedingt zum bisherigen Zinssatz vorgenommen, sondern zu den jeweils aktuellen Konditionen.
Postident-Verfahren
Das Postident-Verfahren hat nur indirekt etwas mit der Festgeldanlage zu tun und ist nur für Anleger von Bedeutung, die ihr Festgeldkonto nicht in der Geschäftsstelle der Bank, sondern über das Internet eröffnen lassen. Da es bei einer Onlinekontoeröffnung nicht möglich ist, der Bank einen Ausweis zur Legitimation vorzulegen, die Feststellung der Identität aber erfolgen muss, wird das sogenannte Postident-Verfahren genutzt. Wer also zum Beispiel bei einer Direktbank online ein Festgeldkonto eröffnen möchte, der muss am Postident-Verfahren teilnehmen. Das Postident-Verfahren funktioniert so, dass der Anleger sich zusammen mit den ausgedruckten Kontoeröffnungsanträgen und einem Postident-Coupon zu einer Postfiliale begibt. Dort muss dem Postmitarbeiter dann der Personalausweis vorgelegt werden, sodass der Mitarbeiter die Ausweisdaten aufnehmen kann. Die Daten werden dann mit der Bestätigung an die Bank geleitet, dass der Ausweis vorgelegen hat und der Kunde somit legitimiert ist.
Referenzkonto
Die meisten Anleger nehmen keine Bareinzahlungen mehr auf ihr Festgeldkonto vor, zumal dies ohnehin nur dann möglich wäre, falls das Festgeldkonto in der Geschäftsstelle einer Bank geführt wird. In der Regel finden daher sowohl Einzahlungen als auch Verfügungen vom Festgeldkonto von bzw. auf ein anderes Konto statt. Dieses andere Konto wird auch als Referenzkonto bezeichnet, da das Festgeldkonto – zumindest buchungsmäßig – mit diesem Konto verbunden ist. Bei den meisten Direktbanken und Festgeldkonten, die online nutzbar sind, muss das Referenzkonto fest eingesteuert werden. Der Kunde kann in diesem Fall etwaige Umbuchungen vom Festgeldkonto ausschließlich auf dieses Referenzkonto vornehmen. Daher trägt das feste Referenzkonto auch zur Sicherheit der Festgeldanlage bei, denn etwaige Betrüger können eine online veranlasste Verfügung vom Festgeldkonto nicht auf ein anderes Konto umleiten, wie es im Bereich des sogenannten Phishings oftmals der Fall ist.
Sicherheit
Die Sicherheit ist bei der Festgeldanlage sehr hoch, denn oftmals ist nur eines von vier grundsätzlich möglichen Risiken vorhanden. Das einzige Risiko, welches jede Festgeldanlage beinhaltet, ist das Emittentenrisiko. Dies beinhaltet, dass die kontoführende Bank zahlungsunfähig wird, und dem Anleger daher sein Festgeldguthaben nicht mehr auszahlen kann. Allerdings ist dieses Risiko bis zu 100.000 Euro Anlagesumme minimal, da in diesem Fall die gesetzliche Einlagensicherung greifen würde. Das zweite mögliche Risiko wäre ein Kursrisiko, welches jedoch beim Festgeld nicht existiert. Denn der Anleger erhält seine Anlagesumme stets zu 100 Prozent zurückgezahlt. Ein Zinsrisiko gibt es bei der Festgeldanlage ebenfalls nicht, denn der vereinbarte Zinssatz darf während der Anlagedauer nicht verändert werden. Lediglich ein Währungsrisiko kann es geben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Festgeldanlage nicht in Euro erfolgt.
Zinseszins
Der Zeitpunkt der Zinsgutschrift kann beim Festgeld von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Oftmals werden die Zinsen am Jahresende gutgeschrieben. Es kann aber auch vorkommen, dass die Festgeldzinsen stets am Ende der vereinbarten Laufzeit kapitalisiert werden. Wird zum Beispiel eine Laufzeit von einem Monat vereinbart, würden die Zinsen in diesem Fall monatlich gutgeschrieben werden. Falls der Kunde das Festgeld dann automatisch um stets einen weiteren Monat verlängern lässt und die Zinsen auf dem Festgeldkonto gutgeschrieben werden, entsteht ein sogenannter Zinseszinseffekt. Die Zinseszinsen sind praktisch die Zinsen der Zinsen und kommen dadurch zustande, dass die erstmals gezahlten Zinsen dem Kapital zugeschrieben werden und in der zweiten Periode dann mit verzinst werden. Durch die Zinseszinsen erhöht sich die Gesamtrendite der Festgeldanlage.